ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: 15. Januar 2007
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
softwareelements - nachfolgend Fa. Softwareelements genannt -
Engerthstr. 147/2/35, 1020 Wien, Österreich
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Fa. Softwareelements und dem Kunden -- auch für alle zukünftigen Geschäfte -- gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung im In- und Ausland. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt softwareelements nicht an, es sei denn, softwareelements hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Der Geltungsbereich dieser AGB umfasst auch vorvertragliche Beratungen und Verhandlungen, die den Lieferungen und Leistungen vorausgehen.
Verkäufe und Lieferungen führt die Fa. Softwareelements ausschließlich auf Grund unserer nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen durch.
2. Vertragsverhältnis
Angaben in unseren Preislisten, Katalogen, Anzeigen, Werbeunterlagen, Internetseiten, und Ansichts- oder Auswahlsendungen sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Fa. Softwareelements behält sich die jederzeitige Änderungen der darin enthaltenen Angaben ausdrücklich vor.
Bestellungen des Kunden gelten lediglich als Angebot zum Vertragsabschluss. Bestellungen, die über unsere Internet-Seiten aufgegeben werden, gelten als im Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Bestellnachricht bei uns erstattet.
Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist softwareelements zum Rücktritt berechtigt.
3. Rücktrittsrecht
Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von vierzehn Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
Dieses Rücktrittsrecht besteht u.a. nicht bei Verträgen über Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt (geöffnet) worden sind, bzw. diese per E-Mail geliefert worden sind (siehe auch §6 EU Fernabsatzrichtlinie und KschG §5f).
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche Rückerstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Kunden erhaltenen Waren statt.
4. Preise
Alle Preise gelten ab dem Geschäftssitz der Fa. Softwareelements. Es gelten ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Bestellungen, die die Fa. Softwareelements durch unmittelbare Lieferung ohne vorangehende Auftragsbestätigung annehmen, führt sie zu ihren am Bestelltag geltenden Listenpreisen aus.
Die von der Fa. Softwareelements genannten Preise verstehen sich mangels anderweitiger Vereinbarungen als Nettopreise, zu denen, sofern eine Umsatzsteuerpflicht gegeben ist, die jeweils gültige, gesetzliche Umsatzsteuer zu addieren ist. Bei ausländischen Kunden anfallende Einfuhrumsatzsteuern, Zölle, ähnliche Abgaben sowie sämtliche Kosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des Kunden. Fälligkeit tritt zu dem jeweils vereinbarten Fälligkeitsdatum bzw. bei Lieferung ein. Die Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten. Auch entgegen anderer Bestimmungen des Kunden kann die Fa. Softwareelements die Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen älteste Schuld anrechnen.
5. Lieferung
Die Versendung der Ware erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Fa. Softwareelements ist bemüht, die von ihr bekannt gegebenen Liefertermine einzuhalten. Als Lieferfrist für Lizenzen unserer unsere Standardsoftware gelten 2 Wochen (ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung) als vereinbart. Lieferzeiten für andere Produkte oder Leistungen werde gesondert vertraglich vereinbart.
6. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen der Fa. Softwareelements sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei vereinbarter Lieferung gegen Nachnahme wird die Ware dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages ausgehändigt.
Zahlungen sind auf das in den Rechnungen angegebene Konto zu leisten. Zahlungen gelten erst mit deren Einlangen auf dem Konto der Fa. Softwareelements als bewirkt. Die Fa. Softwareelements ist berechtigt, Wechsel oder Schecks abzulehnen. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- oder Wechselspesen sind vom Kunden zu tragen und sofort fällig. Der Fa. Softwareelements steht das Recht zu, einen in Verzug befindlichen Kunden von weiteren Belieferungen auszuschließen, auch wenn weitere Belieferungen vereinbart worden sind; hierbei kann der Kunde keine Schadenersatzforderungen geltend machen. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Fa. Softwareelements berechtigt, Zinsen in Höhe des üblichen von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Kunde trägt ferner sämtliche Inkasso-, Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Eine Abtretung von Pflichten, die gegenüber der Fa. Softwareelements bestehen, bedarf, soweit zulässig, der schriftlichen Genehmigung durch die Fa. Softwareelements.
7. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Fa. Softwareelements bzw. die damit verbundenen gegenständlichen und immateriellen Vermögenswerte bleiben bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und angekündigten Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum der Fa. Softwareelements. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Software, die auf Datenträgern übergeben oder online übermittelt worden ist und gilt ebenso für alle Begleitmaterialien. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Lieferungen und Leistungen dürfen nicht verpfändet oder sicherheitsübereignet werden. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferungen und Leistungen entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an die Fa. Softwareelements ab. Der Kunde weist auf das Eigentum der Fa. Softwareelements hin, wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferungen und Leistungen, insbesondere durch Pfändung, zugreifen. Die Fa. Softwareelements wird dann unverzüglich benachrichtigt. Gerichtliche, außergerichtliche oder sonstige Kosten, die durch einen solchen Zugriff entstehen, werden vom Kunden getragen. Für diesbezügliche Schäden haftet der Kunde in vollem Umfang. Verhält sich der Kunde vertragswidrig oder gerät er mit seinen Zahlungen in Verzug, so kann die Fa. Softwareelements die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferungen und Leistungen auf Kosten des Kunden zurücknehmen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferungen und Leistungen durch die Fa. Softwareelements bedeutet vorbehaltlich der Geltung anderweitiger gesetzlicher Bestimmungen keinen Rücktritt vom Vertrag. Werden Lieferungen oder Leistungen durch den Kunden verarbeitet oder umgebildet, so erfolgt dies für die Fa. Softwareelements als Hersteller, ohne dass daraus Verpflichtungen für die Fa. Softwareelements entstehen. Soft- und Hardware, die für Test- und Vorführzwecke geliefert wurde, bleibt im Eigentum der Fa. Softwareelements. Sie darf vom Kunden nur im Rahmen einer besonderen Vereinbarung mit der Fa. Softwareelements genutzt werden. Diese Vereinbarung darf zeitlich begrenzt sein. Nach Ablauf des zeitlich begrenzten Nutzungsrechtes sind alle Teile der Soft- und Hardware auf Kosten des Kunden unaufgefordert an die Fa. Softwareelements zurückzugeben. Angefertigte Kopien der Software sind zu vernichten.
8. Urheberrechte, Software-Lizenzen
Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass die von Fa. Softwareelements vertriebenen Bücher, Bild- und Tonträger und Software-Produkte (und deren Softwarebestandteile, die Dokumentation, sowie die Programm- und Datenkonzeption) urheberrechtlichen Schutz genießen. Jede über die eigene private Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung und sonstige Verwendung dieser Ware ist dem Besteller ausdrücklich untersagt.
Software-Produkte werden lizenziert, nicht verkauft. Software-Produkte dürfen nur im Rahmen der vom Hersteller erteilten Lizenzen benutzt werden. Es gelten dafür die §§ 40a bis 40e Urheberrechtsgesetz.
Der Endbenutzer-Lizenzvertrag für unsere Software-Produkte räumt dem Kunden das Rechte der Verwendung des Software-Produkts im vorgesehenen Sinn ein. Er erhält das nicht ausschließliche Recht, das Software-Produkt an einem Computer-Arbeitsplatz zu benutzen.
Insbesonders gilt für Software-Produkte folgende Einschränkungen:
- Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Urheberrechtshinweise auf allen Kopien des Software-Produkts beizubehalten.
- Der Kunde ist berechtigt, Kopien von Evaluations-Versionen des Software-Produkts unter den gleichen Lizenzbedingungen dieser Evaluierungsversion an Dritte weiterzugeben.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien des Software-Produkts sowie Ihrer Lizenzschlüssel an Dritte weiterzugeben.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, das Software-Produkt zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Dies gilt jedoch nur insoweit, wie das anwendbare Recht ungeachtet dieser Einschränkung eine solche Möglichkeit nicht ausdrücklich erlaubt.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, das Software-Produkt zu vermieten oder zu verleasen.
- Der Kunde ist verpflichtet, im Hinblick auf die Verwendung des Software-Produkts allen anwendbaren Gesetzen zu entsprechen.
Diese festgelegten Grenzen der bestimmungsgemäßen Benutzung der Software sind in jedem Fall zu beachten.
9. Gewährleistung und Haftung für Software-Produkte
Der Lizenznehmer nutzt die Software-Produkte ausdrücklich AUF EIGENE GEFAHR! softwareelements haftet NICHT für Schäden irgendwelcher Art, die durch die Installation, die Verwendung, aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung dieses Software-Produktes entstehen. Auch der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen softwareelements ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn softwareelements über die Möglichkeiten solcher Schäden unterrichtet war oder ist. softwareelements gibt keine Garantien irgendeiner Art, weder ausdrücklich noch implizit, zur Verwendbarkeit des Produkts für irgendeinen Zweck. softwareelements übernimmt keine Verpflichtungen für den Gebrauchswert des Produktes.
Die Fa. Softwareelements haftet für die inhaltliche Gestaltung der vertriebenen Produkte ebenso nicht wie für die Zulässigkeit ihres Inverkehrbringens im Land des vom Kunden gewünschten Lieferortes.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bestelldaten automationsunterstützt verarbeitet und gespeichert werden. Der Besteller ist mit der Aufnahme seiner Adressdaten und Bestelldaten in unsere Kundendatei ausdrücklich einverstanden und erklärt, bis auf Widerruf mit dem Erhalt von Kundeninformationen seitens softwareelements einverstanden zu sein. softwareelements wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekanntgewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beachten.
Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. Softwareelements und deren Kunden unterliegen dem Recht der Republik Österreich. Andere nationale Rechte sowie einheitliche internationale Kaufrechte (EKA, EKAG, UN-Kaufrecht) werden, soweit zulässig, ausgeschlossen. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesen AGB ist Wien (Österreich). Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses, ist ausschließlich Wien (Österreich) als Gerichtsstand zuständig, auch wenn der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
12. Abtretung von Rechten und Pflichten
Die Fa. Softwareelements ist berechtigt, ihr zustehende Rechte sowie ihr obliegende Pflichten, die sich durch die Rechtsbeziehungen mit ihren Kunden begründen, auf Dritte zu übertragen. Sie kann sämtliche Pflichten durch Dritte im Rahmen ihrer Auftragsverhältnisse erfüllen lassen. Wurden der Fa. Softwareelements zustehende Rechte oder ihr obliegende Pflichten von Dritten übernommen, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekannt werden des Wechsels des Vertragspartners ausgeübt werden kann. Eine Abtretung von Pflichten, die gegenüber der Fa. Softwareelements bestehen, bedarf, soweit zulässig, der schriftlichen Genehmigung durch die Fa. Softwareelements.
13. Salvatorische Klauseln
Sollten Teile dieser AGB nur hinsichtlich der Rechtsbeziehungen zwischen Nichtkaufleuten und der Fa. Softwareelements ungültig sein oder werden, bleiben diese zwischen Kaufleuten und der Fa. Softwareelements gültig. Sollten Teile dieser AGB grundsätzlich oder generell ungültig sein oder werden, bleiben diese AGB im Übrigen gültig. Ungültige Teile sind so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der jeweils beabsichtigte Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Die Fa. Softwareelements und deren Kunden werden notwendige vertragliche Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen vornehmen. Die vorgenannten Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen bedürfen der Schriftform. Aus dem Umstand, dass die Fa. Softwareelements einzelne oder alle der ihr hierunter zustehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.